BS - Dipl.-Ing. oec. Birgit Schiffer - Kennzeichnungssysteme - Industriebedarf
Komplettsysteme für industrielle Beschilderungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Bestellers, erkennen wir nicht an, es sei denn, dass wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung von uns durch eine Auftragsbestätigung angenommen wurde. Bei Kleinbestellungen wird die Auftragsbestätigung durch die Rechnungslegung ersetzt.

Preise
Unsere Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, für Lieferungen ab Firmensitz. Sie schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und Zollabwicklung nicht ein. Die Umsatzsteuer wird mit dem am Tag der Leistung geltenden Satz berechnet.

Bei einer Erhöhung der Rohstoffpreise sind wir berechtigt, die Verkaufsreise entsprechend anzupassen. Diese Regelung gilt nicht für Lieferungen, für die bereits ein Vertrag zustande gekommen ist.

Produkte
Unsere Produkte basieren auf dem aktuellen Stand der Fertigung. Abweichungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Hinblick auf Änderungen bzw. Ausführung der Produkte behalten wir uns ausdrücklich vor.

Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen sind prinzipiell möglich. Um über ihre Realisierungsmöglichkeiten zu befinden, benötigen wir genaue Angaben zur gewünschten Gestaltung der Produkte bzw. die Gestellung von Originalmustern oder Zeichnungen mit genauen Maßangaben. Zur Realisierung der Sonderanfertigungen werden diese zur Verfügung gestellten Materialien benutzt. Gegebenenfalls sind die Bedingungen zur Gestaltung der Sonderanfertigungen separat abzustimmen.

Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns Mehrlieferungen von 10% der bestellten Mengen vor, was bei der Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt wird.

Versand – Lieferung – Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt gemäß Incoterms (last Edition) ab Firmensitz. Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, wird der Versand nach unserem Ermessen auf dem günstigsten Versandweg durch ein von uns ausgewähltes Unternehmen vorgenommen. Gefahr und Kosten (siehe Pos. Preise) einer Versendung der Ware sowie die Kosten einer Transportversicherung trägt der Käufer. Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung in das Transportmittel auf den Käufer über. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Verzögert sich der Versand versandbereiter Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erhält der Käufer eine Anzeige der Versandbereitschaft. Mit deren Zugang geht die Gefahr auf den Käufer über.

Lieferfristen – Liefertermine
Liefertermine sind so lange unverbindlich, wie sie nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich vereinbart wurden. Treten Ereignisse ein, die wir nicht zu vertreten haben oder nicht beeinflussen können, verschieben sich fest vereinbarte Liefertermine um die Dauer der Behinderung. Derartige Ereignisse sind z.B. Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Arbeitskämpfe bei unseren Lieferanten, Unterbrechungen der Transportverbindungen, Feuer, Rohmaterialmangel, hoheitliche Eingriffe einschließlich währungs- und handelspolitischer Maßnahmen.

Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist und dann noch bestehendem Lieferverzug ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung bei neuerlichem Verzug hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn bei Fristablauf die Ware bereits versandt oder dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt wurde.

Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dies beinhaltet auch noch sämtliche offenen Forderungen aus bereits bestehender Geschäftsverbindung. Forderungen, die für den Käufer aus Verarbeitung oder Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehen, gelten in Höhe unserer Forderungen bereits mit Vereinbarung unserer AGB als an uns abgetreten.

Solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug ist, ist er berechtigt, die unter Vorbehalt stehende Ware in seinem gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Bedingungen zu verarbeiten bzw. zu veräußern, vorausgesetzt, dass die aus der Verarbeitung oder Weiterveräußerung entstehenden Forderungen entsprechend an uns übertragen werden. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen, die aus der Verarbeitung bzw. Weiterveräußerung entstehen, einzuziehen, soweit das Verarbeitungs- bzw. Weiterveräußerungsrecht nicht widerrufen wurde.

Zu anderweitigen Verfügungen der Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer hat uns sofort unter Zurverfügungstellung aller Unterlagen zu benachrichtigen, falls eine Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte entsteht.

Zahlungsbedingungen – Zahlungsverzug – Regelung für Kleinaufträge
Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu zahlen. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewähren wir, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, 2% Skonto auf den Nettowarenwert.

Für Kleinaufträge mit einem Nettowert bis € 50,00 erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 pro Auftrag. Für derartige Kleinaufträge entfällt die Skontogewährung, so dass diese Rechnungsbeträge in jedem Fall netto ohne Abzüge zu begleichen sind.

Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel, Schecks oder damit vergleichbare Zahlungsmittel anzunehmen. Wird eine Annahme vereinbart, so geschieht diese nur gegen Vergütung aller damit verbundenen Kosten. Zur rechtzeitigen Vorlage sowie zur Erhebung von Protesten sind wir nicht verpflichtet und damit nicht entsprechend haftbar.

Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Das Geltendmachen weiterer Ersatzansprüche für aus dem Verzug entstehende Schäden und weiterer Rechte aus diesen AGB bleiben vorbehalten.

Wir können Mahngebühren in Höhe von € 10,00 je Mahnung veranschlagen.

Bei bestehendem Zahlungsverzug oder bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung oder eine Bankbürgschaft zu fordern.

Nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Behebung eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, vom bestehenden Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.

Gewährleistung
Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach deren Erhalt mit ihm zumutbarer Gründlichkeit, erforderlichenfalls auch durch eine Probeverarbeitung, auf ihre Eigenschaften zu prüfen und erkennbare Mängel sofort, jedoch spätestens binnen 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Angabe der Rechnungs-, Lieferschein- und Auftragsnummer anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.

Falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, haften wir nicht für Transportschäden.

Versäumt der Käufer die Wahrung seiner Rückgriffsrechte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte Ware oder liefert er sie an Dritte, verarbeitet er bzw. liefert er als mangelhaft gerügte Ware an Dritte aus, ohne uns zuvor Gelegenheit zur Prüfung der gerügten Mängel gegeben zu haben, entfallen alle aus den Mängeln abzuleitenden Ansprüche.

Die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware, wie auch natürliche Abnutzung sowie fehlerhafte oder nachlässige Behandlung können nicht Anlass für Mängelrügen sein.

Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge sind wir wahlweise zu kostenloser Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist verpflichtet. Kommen wir unserer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nur teilweise nach, steht dem Käufer das Recht zu, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Die Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 12 Monaten nach Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt auch für das Geltendmachen verdeckter Mängel.

Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, auch wenn sie in Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers stehen. Ausnahmen sind, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln oder wenn es sich um Schäden handelt, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen unsererseits entstanden sind.

Unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, verjähren sämtliche Ersatzansprüche gegen uns spätestens ein Jahr nach Lieferung, es sei denn, dass die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.

Datenschutz
Die Belange des Datenschutzes werden grundsätzlich auf Basis der einschlägigen gesetzlichen Regelungen behandelt.

Details siehe: Datenschutzhinweise für Kunden und andere Betroffene

Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragsverhältnisse unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort für Leistung, Lieferung und Zahlung ist Zwickau.

Zwickau, den 01. Januar 2019
Dipl.-Ing. oec. Birgit Schiffer
Blumenweg 38a
08060 Zwickau

 

 

 

 

 
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